Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
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Antwort 16.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Sevim Dağdelen BSW
Antwort 16.04.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
eben mir haben noch zwei weitere Abgeordnete meiner Gruppe sich bei der Abstimmung enthalten. Meine Enthaltung ist durch persönliche Bedenken und Zweifel begründet, welche auch durch die parlamentarische Debatte sowie weitere Gespräche und Lektüren in deren Umfeld nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten.
Antwort ausstehend von Christian Leye BSW
Antwort 16.05.2024 von André Hahn Die Linke
Dennoch habe ich mich nach sorgfältiger Abwägung der Stimme enthalten, und zwar im Wesentlichen aus vier Gründen:
Antwort 25.04.2024 von Victor Perli Die Linke
Das Kernanliegen des SBGG unterstütze ich. Regelungen, die z.B. den Kriegsfall oder das Kindeswohl betreffen, finde ich schwierig, deshalb Enthaltung.