Frage von Martina B. • 08.05.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tatsächlich wird schon lange über das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft gestritten.
Die Bundesregierung arbeitet an der sachgerechten Umsetzung des von Ihnen benannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts und strebt eine Kabinettsbefassung so bald wie möglich an.
Gewalt ist zu verurteilen. Politische Stimmung sehr aufgeheizt, Diskurs selten möglich.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.