Antwort 01.10.2024 von Kerstin Griese SPD
Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.
Der § 16i ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt und ist speziell auf Langzeitarbeitslose bezogen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.