Antwort 05.08.2020 von Stephan Brandner AfD
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
(...) wenn Sie Fragen an das Bundesministerium des Innern haben, möchte ich Sie herzlich bitten, sich mit diesen an das BMI zu wenden. (...)
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig.
(...) Aktuell und in der Vergangenheit fördert die Deutsche Rentenversicherung Forschungsvorhaben im Bereich CFS/ME. (...)
(...) ich befürworte schon lange die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. (...)