Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Gerhard R. • 13.02.2017
Antwort von Jutta Lieske SPD • 08.03.2017 (...) Leider kann Brandenburg nicht als Beispiel für Ihren Fall herangezogen werden. Da die Baugenehmigung in Brandenburg Konzentrationswirkung (mit der Baugenehmigung werden andere Genehmigungen ebenfalls erteilt) entfaltet, wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Musterbauordnung nicht übernommen. Genehmigungsfrei (bzw. (...)
Frage von Gerhard R. • 13.02.2017
Antwort von Jutta Lieske SPD • 08.03.2017 (...) Leider kann Brandenburg nicht als Beispiel für Ihren Fall herangezogen werden. Da die Baugenehmigung in Brandenburg Konzentrationswirkung (mit der Baugenehmigung werden andere Genehmigungen ebenfalls erteilt) entfaltet, wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Musterbauordnung nicht übernommen. Genehmigungsfrei (bzw. (...)
Frage von Alfred K. • 08.01.2017
Antwort von Jutta Lieske SPD • 14.03.2017 (...) Nach drei Monaten darf sich ein Asylsuchender grds. frei bewegen (eine Wohnsitzverpflichtung bleibt aber bestehen), es sei denn, die Ausländerbehörde hat aufgrund besonderer Umstände (z.B. Straftäter, bevorstehende Abschiebung) den Aufenthalt weiter beschränkt (§§ 59a ff. AsylG).Wird ein Ausländer nach Ablehnung seines Asylantrages ausreisepflichtig, darf er das zugewiesene Bundesland bzw. (...)
Frage von Alfred K. • 08.01.2017
Antwort von Jutta Lieske SPD • 14.03.2017 (...) Nach drei Monaten darf sich ein Asylsuchender grds. frei bewegen (eine Wohnsitzverpflichtung bleibt aber bestehen), es sei denn, die Ausländerbehörde hat aufgrund besonderer Umstände (z.B. Straftäter, bevorstehende Abschiebung) den Aufenthalt weiter beschränkt (§§ 59a ff. AsylG).Wird ein Ausländer nach Ablehnung seines Asylantrages ausreisepflichtig, darf er das zugewiesene Bundesland bzw. (...)
Frage von Eberhard G. • 19.12.2016
Antwort von Andreas Bernig Die Linke • 20.12.2016 (...) 116 Grundgesetz fasst den Begriff „Deutscher“ bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich der Statusdeutschen, weil aus geschichtlichen Gründen die Zugehörigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht zum Teil auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG), das 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde. Belegt habe ich meine Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Eintragung im Personalausweis, ich halte das für ausreichend. (...)
Frage von Markus N. • 06.12.2016
Antwort ausstehend von Holger Rupprecht SPD