Antwort 08.10.2025 von Lars Bocian CDU
Keine Kontrolle von privaten Chats ohne richterlichen Beschluss
Keine Kontrolle von privaten Chats ohne richterlichen Beschluss
Als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin bin ich allerdings in dieser Angelegenheit nicht stimmberechtigt, da die Entscheidung auf europäischer Ebene – konkret im Europäischen Parlament sowie im Rat der Europäischen Union – getroffen wird.
Die Zuständigkeit für die sogenannte EU Chatkontrolle liegt auf Bundesebene. Ich bin damit auf Landesebene nicht befasst.
Das Grundrecht auf private Kommunikation muss geschützt bleiben.
Im Berliner Abgeordnetenhaus wird darüber nicht abgestimmt und nicht entschieden.