Frage von Peter W. • 08.04.2022

Antwort von Nina Lerch SPD • 18.05.2022
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Die Frage haben wir doch bereits mehrfach miteinander geklärt.
Ich halte es für richtig, dass die Politik auf Bundesebene entschlossen gehandelt hat, um die Impfquote zu erhöhen. In Berlin setzen wir auf umfassende Aufklärung und niederschwellige Angebote, um möglichst viele Menschen zu erreichen und künftige Gesundheitskrisen besser bewältigen zu können.
Als Abgeordneter des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesparlament) war ich nicht berechtigt, darüber abzustimmen.