
Antwort 12.01.2024 von Martin Pätzold CDU
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Auf Landesebene ist eine solche Prüfauftrag nicht vorgesehen.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.