Antwort 29.01.2026 von Marcel Hopp SPD
Berlin gehört damit gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zu den ersten Bundesländern, die sich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aussprechen.
Berlin gehört damit gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zu den ersten Bundesländern, die sich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aussprechen.
Ich persönlich bin dafür, dass so schnell wie möglich ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt wird - eher gestern als morgen.

Dies ist aber noch im Klärungsprozess und wird erst mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2026/27 im Dezember feststehen.
Der damalige Antrag der CDU-Fraktion war kein sachlicher Aufklärungsbeitrag, sondern ein politisches Manöver.
Die Polizei hat festgestellt, dass keine Schusswaffe verwendet wurde – die Beschädigungen sehr wahrscheinlich von einem spitzen Gegenstand stammen. Ehrlich gesagt: Das macht den Vorfall nicht besser.