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Dirk Stettner
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Frage von Nick B. •

Epstein-Netzwerk: Was unternimmt Ihre Fraktion zur Aufklärung der sexualstraftätlich relevanten Bezüge nach Deutschland (z.B. ‚German girl‘) und zum Schutz vor politischer Einflussnahme?

Die EFTA-Dokumente belegen ein tiefes Netzwerk Jeffrey Epsteins mit Bezügen nach Deutschland. Dies umfasst sexualstraftätlich relevante Einträge (‚German girl‘) sowie Chat-Protokolle über strategische Einflussnahme auf den Bundestag. Es geht hier nicht um Einzelfälle, sondern um ein System aus Machtmissbrauch und politischer Vernetzung.
Meine Fragen an Ihre Fraktion:
1. Welche Schritte unternehmen Sie, um die Identität potenzieller deutscher Opfer zu klären und ein Rechtshilfeersuchen an die USA für alle ungeschwärzten Dokumente zu fordern?
2. Wie beurteilen Sie die Sicherheitsrisiken durch die Verstrickung einflussreicher Akteure (wie Peter Thiel) in dieses Netzwerk und deren Einfluss auf deutsche Behörden?
3. Welche parlamentarischen Mittel nutzen Sie, falls Ministerien Informationen zu diesen Verwicklungen blockieren?
Beispielhafte Akten als Beleg:
https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%209/EFTA00516346.pdf
https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%2010/EFTA01615873.pdf

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit verbundene Sorge.

Sexualisierte Gewalt und möglicher politischer Einfluss müssen konsequent aufgeklärt werden. Zugleich ist klar: Ermittlungen mit internationalem Bezug, etwa Rechtshilfeersuchen an die USA oder die Auswertung dortiger Unterlagen, fallen in die Zuständigkeit der Bundesbehörden. Auch die Bewertung möglicher Einflussnahmen auf Bundesorgane obliegt in erster Linie der Bundesebene.

Für das Land gilt: Sollten sich konkrete Hinweise auf Straftaten oder Bezüge zu Berliner Einrichtungen oder Personen ergeben, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, diesen konsequent nachzugehen. Als regierende Fraktion im Abgeordnetenhaus nutzen wir selbstverständlich unsere parlamentarischen Kontrollrechte, um Transparenz herzustellen und die Arbeit der Landesbehörden zu begleiten.

Ohne belastbare landesbezogene Anhaltspunkte besteht jedoch keine eigene Ermittlungszuständigkeit des Landes.

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