
Antwort ausstehend von Ariturel Hack CDU

Das Durchsuchen privater Nachrichten ohne konkreten Anfangsverdacht greift tief in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein und stellt Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Eine Massenüberwachung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Überzeugungen.
Die Kommunikation und das Vorgehen von DEGEWO und Senat sind nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund werden ich beim Senat erneut nachfragen.
Insbesondere halte ich es für problematisch, den Zugang zu amtlichen Informationen künftig grundsätzlich von einem „berechtigten Interesse“ abhängig zu machen.