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Ja, die Bayerische Staatsregierung hat dem Landtag bereits im Dezember einen sog. Nachtragshaushalt vorgelegt um den bereits beschlossenen Doppelhaushalt 2024/2025 nachzubessern, da aus Steuereinnahmen etc. Geld fehlt.
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.