Gerne können wir uns zu den konkreten Auswirkungen der Krankenhausreform, des jüngsten Krankenhausreformanpassungsgesetzes und dem zugehörigen 7-Punkte-Plan des Freistaats auf den Standort Wolfratshausen persönlich austauschen.
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Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Genau deshalb starten wir eine politische Initiative im Bayerischen Landtag mit dem Ziel, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses überprüft und von der Selbstverwaltung nachverhandelt wird, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter psychotherapeutischer Praxen dauerhaft zu sichern und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten.
Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.
Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind hierfür nicht zuständig.
Wir setzen uns dafür ein, dass zum Zeitpunkt eines wirtschaftlichen Aufschwungs die Beamtinnen und Beamten im Freistaat eine Ausgleichszahlung erhalten, um die Differenzen zwischen ausgezahlten und nicht ausgezahlten Bezügen abzudecken, welche sich durch die zeitliche Verschiebung der Tarifergebnisse ergeben