Antwort 03.12.2024 von Christian Bernreiter CSU
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.
Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.
Trotz keiner Zweckbindung verwenden viele Kommunen die Einnahmen für Hundetoiletten, Hundewiesen und auch für die Tierheime
Grundsätzlich steht die AfD zum Recht auf Leben und möchte Ausnahmen nur in Härtefällen, was bei Vergewaltigung und medizinischer Notwendigkeit gegeben wäre.
Dieses Thema fällt in den Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages, und die Entscheidung, ob das Gesetz noch zur Abstimmung kommt, liegt bei den Abgeordneten des Bundestages