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Das Ladenschlussrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Dementsprechend sieht das erst im letzten Jahr in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz weiterhin allgemeine Ladenschlusszeiten werktags von 20 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen vor.
Nach der aktuellen Rechtslage in Bayern ist ein sogenannter „integrierter Bachelor“, der automatisch ohne eigenständigen Studiengang verliehen wird, nicht vorgesehen. Gleichzeitig besteht bereits heute die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss mit rechtswissenschaftlichem Bezug zu erwerben.
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All diese Wahlmöglichkeiten und Angebote werden von den Beschäftigten, die sich für eine Arbeit in der WfB entschieden haben, als signifikanter Vorteil gegenüber den Bedingungen am freien Arbeitsmarkt angesehen.