Frage von Annika A. • 27.03.2024

Antwort von Alexander Hold FREIE WÄHLER • 27.03.2024
Schön, hier einmal eine nicht rein politische Frage zu lesen!
Schön, hier einmal eine nicht rein politische Frage zu lesen!
bitte schreiben Sie mir doch bitte auch noch persönlich, dann können wir bilateral einen Termin vereinbaren: gabriele.triebel@gruene-fraktion-bayern.de
außenpolitische Fragestellungen wie diese fallen nicht in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtages.
Eine fehlerhafte Anwendung des § 63 StGB bedeutet jedoch nicht, dass der Paragraf an sich fehlerhaft sei.