Frage von Wolfgang M. • 26.05.2024

Antwort ausstehend von Martin Mittag CSU
Der Freistaat Bayern ist mangels Rechtsgrundlage derzeit leider nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt.
„Bayern fordert ein europaweites Verbot der Einweg-E-Zigarette“
Ich bin grundsätzlich dafür das auf Einwegartikel ein entsprechend hoher Pfand erhoben wird