Antwort 23.07.2026 von Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung des oder der Ministerpräsidenten/in in Bayern auf zwei Legislaturperioden, also zehn Jahre, in der Verfassung.
Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung des oder der Ministerpräsidenten/in in Bayern auf zwei Legislaturperioden, also zehn Jahre, in der Verfassung.
Unabhängig davon halte ich die derzeit geltende einjährige Haltefrist für ein sinnvolles Instrument, da sie langfristigen Vermögensaufbau begünstigt und sich von kurzfristiger Spekulation abgrenzt.