Antwort 14.11.2024 von Georg Eisenreich CSU
Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.
Insoweit darf ich Sie auf unsere Ihnen bereits mitgeteilten Auskünfte zu dieser Frage verweisen.
Die Frage liegt nicht in meinem fachlichen Zuständigkeitsbereich und meinem politischen Schwerpunkt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Kollegen.

Wir haben bereits Kurzgutachten erstellen lassen, wonach die Abschaffung der Beitragsfinanzierung durch ein steuerfinanziertes Modell ersetzt werden könnte mit einer möglichen Ersparnis von 197 Millionen Euro.

Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.