
Die Zahlung eines Inflationsausgleichs bedarf einer tarifvertraglichen Grundlage. Ob das Thema „Inflationsausgleich“ in der nächsten Entgeltrunde der Länder, die im Oktober 2023 beginnt, eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten.
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Dabei bietet der LehrplanPLUS Raum für genügend schulspezifische Ausgestaltungsmöglichkeiten, wovon Sie einige bereits in Ihren Ausführungen genannt haben.
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