Antwort 21.09.2021 von Jonas Weber SPD
Es werden dem Land nur die tatsächlich im Regelfall betreibbaren Betten und deren Auslastung gemeldet. Diese können im Bedarfsfall (z.B. Corona oder andere außergewöhnliche Ereignisse) aber aufgestockt werden
Es werden dem Land nur die tatsächlich im Regelfall betreibbaren Betten und deren Auslastung gemeldet. Diese können im Bedarfsfall (z.B. Corona oder andere außergewöhnliche Ereignisse) aber aufgestockt werden
es handelt sich um eine Pandemie-Welle der Nicht-Immunisierten, der Nicht-Geimpften

ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass alle Studierende, die noch kein Impfangebot erhalten haben oder die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, selbstverständlich auch weiterhin kostenlose Schnelltests erhalten sollen.