Gerne können Sie sich an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag wenden, da der Landtag von Baden-Württemberg diese Thematik nicht bearbeitet.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) deshalb begrüße ich sehr, dass diese Regelung inzwischen zurückgenommen wurde und auch ab dem 13. März 2022 im Bundestag die Dreimonatsregel gilt (...).
Eine "Extrawurst" für Bundestagsabgeordnete bzgl. der Dauer des Genesenenstatus lehne ich entschieden ab.
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen. Dies ist ein Grund, weshalb ich mich für eine allgemeine Impflicht ausspreche.