Die Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 wurde aufgrund des niedrigen Zinstrends angepasst um die Lebensversicherung auf Dauer als stabile Säule in der Altersversorgung halten zu können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird
Aus Sicht der Betroffenen wäre die fairste Lösung wohl eine Regelung, die gezielt diejenigen unterstützt, die vor der Gesetzesänderung 2004 einen Vertrag abgeschlossen haben.
Bei der Doppelverbeitragung haben wir einen Teilerfolg erzielt. Es bleibt leider noch genug zu tun. Dafür werden wir weiterhin energisch streiten.
Eine Beitragspflicht in die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitgeber schon seit einiger Zeit. Seit 2004 muss nun auch der volle Beitragssatz gezahlt werden.
Es ist abzuwarten, ob die jetzige Bundesregierung ihrem Versprechen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nachkommt. Bislang ist nicht viel passiert.