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Daniel Föst
FDP
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Frage von Thomas P. •

Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur verpflichtenden Übernahme einer FID rechnen? Wann kann ich mit einer Gesetzesänderung zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von FID rechnen?

Die Firmendirektversicherung (FID) ist einer der fünf in Deutschland bekannten Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). 2004 wurden die Gesetze so geändert, das es seitdem zu einer Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei FID kommt.

Ohne Zuschuss des Arbeitgebers gehen Experten davon aus, dass sich eine FID nur bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20% lohnt. Dies liegt wesentlich daran, dass Sparer auf die spätere Betriebsrente im Regelfall hohe Abgaben zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung leisten und Abstriche bei der gesetzlichen Rente hinnehmen müssen.

Ich ärgere mich z.Z. darüber, dass mein neuer Arbeitgeber meine 2005 abgeschlossen FID nicht weiterführen möchte. Ein Neuabschluss mit oder ohne Übertragung des Kapitals ist jedoch sehr unattraktiv. Aus meiner Sicht sollte der Gesetzgeber hier nachbessern und die Weiterführung der FID auf Wunsch des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber zwingend machen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Doppelverbeitragung von Firmendirektversicherungen und dem Schildern Ihrer Situation.

In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen des Grundrentenpakets im November 2019 beschlossen, die bisherige Freigrenze bei der Krankenversicherung auf Betriebsrenten in einen Freibetrag umzuwandeln und Mitte Dezember 2019 das entsprechende Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) beschlossen. Das war aus Sicht der Fraktion der Freien Demokraten eine unbefriedigende Lösung, denn das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte wurde nicht im Sinne aller Betroffenen aufgelöst. Hier hätten wir uns damals einen anderen Weg gewünscht. Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird. Die FDP-Fraktion war im Jahr 2004 übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die damals eingeführte Doppelverbeitragung gestimmt hat.

Die im Jahr 2019 eingeführte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag führt zu einer kleinen Verbesserung. Die Betroffenen haben Rechtssicherheit und können sich darauf einstellen, ob und welche Bezüge in Zukunft über den Freibetrag hinaus beitragspflichtig sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Föst

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