Die Immunabwehr besonders vulnerabler Gruppen durch Impfungen zu erhöhen, war und ist immer wesentlicher Bestandteil des Schutzkonzepts in der Coronapandemie.
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Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159
Als Ampel-Regierung haben wir daher im Koalitionsvertrag vereinbart die EEG-Umlage bis zum Sommer 2022 abzuschaffen. Zudem haben wir einen Heizkostenzuschuss und weitere Entlastungen für Arbeitnehmer und Rentner geplant.
Gegenüber unseren Koalitionspartnern werden wir weiterhin darauf drängen, die Beschränkungen vollständig abzuschaffen
Gute Wissenschaft braucht verlässliche Arbeitsbedingungen. Deswegen wollen wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Basis der Evaluation reformieren.