
Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt
in Hessen wurden hierzu deutliche Worte gesagt, denen ich nichts hinzufügen möchte.
Das Ehegattensplitting als steuerliches Instrument ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da es Fehlanreize setzt: Ehen mit hohen Einkommensunterschieden werden begünstigt.
kurze Erläuterung mit Bitte um Konkretisierung per Mail
die Bündnisgrüne Fraktion bietet verschiedene Formate an, um die Haushaltsgespräche im Parlament vorzubereiten.
ich kann Ihren Unmut verstehen! Die Erweiterung des Kanzleramts ist schon lange geplant. Länger als die neue Bundesregierung im Amt ist. Bisher waren dafür 600 Millionen Euro veranschlagt. Auch wegen Klimaschutzmaßnahmen soll der Anbau nun deutlich mehr kosten.