Wir haben mit den Preisbremsen dafür gesorgt, die Belastungen möglichst gering zu halten, in Relation zu den jeweiligen Marktpreisen vor der Krise.
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Obwohl die Preise für Wärmestrom, z.B. Nachttarife für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, deutlich gestiegen sind, liegen sie meist immer noch unter 40 ct/kWh. Allerdings greift die Strompreisbremse trotzdem auch für Haushalte mit solchen strombasierten Heizungen.
Es wurde nicht vergessen, dass viele Kunden mit Strom heizen: Wir haben dafür Regeln festgelegt & drängen in der Koalition auf präzisere Entlastungsmechanismen.
Bei zeitvariablen Tarifen, z.B. für eine Nachtspeicherheizung, wird ein monatlicher Durchschnittpreis anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen ermittelt
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
als Landtagsabgeordnete habe ich nicht an der Bundesgesetzgebung zur Strompreisbremse mitgewirkt.