Antwort 14.01.2026 von Daniela Ludwig CSU
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind
Wir wollen Kinder wirksam schützen, ohne die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gefährden. Mit uns gibt es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation.
Keine Anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.
Die Überprüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl liegt gesetzlich in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages
Der Wählerwille muss in einer Demokratie vollumfänglich repräsentiert werden