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Tim Klüssendorf
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Frage von Rolf-Michael H. •

Warum wird meine Rente von der Pension abgezogen und gleichgestellte Beamte dadurch bevorzugt. Beides Lebensarbeitsleistung!

Ich bekomme 64,75% Pension und 345€ erarbeitete Rente. Wie verhält sich das mit §3 GG mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Sind Beamte die mehr leisteten weniger wert, als solche, die NUR ihren Dienst am Volk leisteten? Diskriminierung oder Sparmaßnahme des Staates?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich gegebenenfalls bis zu einer gewissen Höhe auf Pensionen angerechnet.

Die Höchstgrenze richtet sich grundsätzlich nach der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich Ihr Ruhegehalt errechnet, wobei die Summe aus Versorgungsbezügen und Rente in der Regel nicht 71,75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge übersteigen darf.

Es handelt sich hierbei nicht um Diskriminierung, sondern um das Verhindern von Überversorgung. 

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

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