Das BSW hat am 18. Februar eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dementsprechend werden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Antwort 27.02.2026 von Hakan Demir SPD
Antwort 17.02.2026 von Daniel Bettermann SPD
Die Prüfung hat gezeigt, dass es keine ausreichenden konkreten Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler gab, die eine umfassende Neuauszählung rechtfertigen würden
Antwort 07.10.2025 von Johannes Steiniger CDU
Das Wahlprüfungsverfahren läuft im zuständigen Bundestagsausschuss noch, auf den Fortgang der Arbeit im Bundestag kann das aber zunächst keinen Einfluss haben.
Antwort 23.10.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Antwort 07.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
Antwort 25.11.2025 von Beatrix von Storch AfD
Dem Verdacht, dass Stimmen nicht gezählt wurden, muss grundsätzlich nachgegangen werden.