Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
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Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Die Entscheidung, bei der Strombedarfsprognose bis 2030 die niedrigste Annahme von rund 600 TWh zugrunde zu legen, ist aus Sicht der Grünen ein schwerer Fehler.
Es ist sehr zu begrüßen, dass Wirtschaftsministerin Reiche den weiteren Weg der Energiewende aufgrund aktueller Daten neu justiert und im Zusammenwirken mit der Bundesnetzagentur und der Wissenschaft einen Abgleich bisheriger Planungen vorgenommen hat
Selbst wenn es beim benannten Hochlauf zu Verzögerungen kommen sollte, wäre es verfehlt, diese Verzögerungen heute zu unterstellen, da sich dies auch wettbewerblich hemmend auf dringend benötigte Investitionen auswirken könnte.
Das Thema liegt zur Zeit im Wahlprüfungsausschuss.