Ursprünglich hatte damals der Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Verwalter:innen mehr Befugnisse bekommen sollen, um das Objekt effizienter verwalten zu können. Diese Ausweitung ging uns zu weit. Die Verwaltung ist und bleibt nun lediglich ausführendes Organ der WEG. Hierzu haben wir seine Befugnisse präzisiert:
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In der Tat kommt Verwaltern und Verwaltungsbeiräten in Wohnungseigentümergemeinschaften vermehrt eine wichtige Rolle zu. Diese Entwicklung kann aus meiner Sicht aber durchaus im Interesse der Eigentümer sein – gerade in großen WEG kann der Verwalter der Schlüssel für eine gut funktionierende Gemeinschaft sein.
Das Recht des Wohneigentums wurde 2020 umfassend reformiert.
In der Tat gibt es schon seit längerer Zeit Pläne für einen Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes in Berlin. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstellte bereits 2016 und 2018 erste Machbarkeitsstudien bezüglich des Standortes für den Erweiterungsbau.
Ihre Ansicht, dass wir dringend mehr Windkraftanlagen brauchen, teile ich.
Die Unabhängigkeit der Justiz muss in unserem Rechtsstaat gewährleistet sein