Cannabis besitzt eine starke stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Wirkung, der Konsum birgt wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken.
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Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Uns ist bewusst, dass genesen nicht immer gesund heißt, eine SARS-CoV-2-Infektion auch bei mildem Krankheitslauf oder unbemerkter Infektion längerfristige gesundheitliche Folgen haben kann.
Geschuldet ist dies aber dem Umstand, dass bei der Frage, weshalb Vorruheständler keine EPP erhalten, derzeit noch alles im Fluss ist.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
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