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die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
Gleichwohl halte ich mit Blick auf vergangene Landtagswahlen eher landesspezifische Themen für ausschlaggebend.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Die Details des BBVAngG wird der Deutsche Bundestag ausgiebig und öffentlich beraten, sobald ihm ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt.
Der Referent*innenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Den folgenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich parlamentarisch begleiten.