Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
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Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.
Bürgerservice des BMI
Erste Schritte sind gemacht: Es gibt eine Beschaffungsliste, auf die sich der Verteidigungsausschuss des Bundestags verständigt hat
Der Liefer- und Gewerbeverkehr macht rund 35 Prozent des Verkehrs auf Hamburgs Straßen aus und ist unerlässlich dafür, dass die Stadt funktioniert.
Im Rahmen der bereits bestehenden Attraktivitätsstrategie wurden die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst flexibilisiert und das laufbahnrechtliche Instrumentarium zur beruflichen Weiterentwicklung stets fortentwickelt