Das aktuelle staatlich vorgegebene Tarifgefüge in der PKV mit Notlagentarif und Basistarif ist aus unserer Sicht durchaus prüfungswürdig. Zumindest für den Basistarif liegen uns ernst zu nehmende Indizien dafür vor, dass dessen Leistungsumfang in der Praxis deutlich unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
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Besteht aber ein Zahlungsanspruch, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diesen Anspruch natürlich geltend machen und ggf. arbeitsgerichtlich durchsetzen.

Ich bin gegen ein Verbotsverfahren der AfD und ebenso auch gegen die Prüfung eines solchen Verfahrens. Wir bekämpfen die AfD nicht mit einem Verbotsverfahren oder mit einer langwierigen Prüfung, wir machen sie damit nur noch stärker. Das möchte ich persönlich vermeiden.
Proteinpulver als solche unterliegen in Deutschland und der gesamten EU als Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Verordnung (EU) 2023/915 bereits strengen Vorschriften bezüglich der Höchstmengen an Schwermetallen
Wir sind aktuell in der Prüfung, was möglich ist, um faire Lösungen zu finden. Ein fairer Ausgleich darf definitiv nicht zulasten der Alleinerziehenden gehen.
Ich bezweifle, dass irgendeinem Politiker über das Wohlbefinden jedes einzelnen Augsburgers ausführliche Kenntnisse vorliegen.