Würden Sie sich, als gesundheitspolitischer Sprecher, zu einem Zustands-Bericht über die katastrophalen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Versicherten im PKV-Basistarif äußern? Wenn ja, wie, wo
Ca. 87.000 Deutsche wurden seit 2009 im PKV-Basistarif und PKV-Standardtarif unter staatlichem Zwang krankenversichert.
Quelle: PKV-Verband
53.000 Versicherte nutzen den Standardtarif, Rund 34.000 Personen sind im Basistarif versichert.
https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/brancheneinheitliche-tarife/
Der 2,0-fache Gebührensatz für zahnärztliche Behandlungen aus dem SGB V, § 75, ist eine gesetzliche Vorgabe, die verhindert, dass Versicherte im PKV-Basistarif und
PKV-Standardtarif zum Zahnarzt gehen können.
In der GKV ist der Steigerungssatz = 2,3, Hierzu auch: : Az.:1 BvR1437/02 vom 25.10.2004,
Zahnärztekammer Berlin:
"Da der 2,0-fache Gebührensatz in der Zahnmedizin im Mittel deutlich unter den Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, ist zu diesen Bedingungen durchgängig
keine wirtschaftlich vertretbare Behandlung möglich. "
Quelle: https://www.zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/GOZ/GOZ_2012_Stellungnahmen
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die konkreten Belege zur Vergütungssituation im PKV-Basistarif.
Das aktuelle staatlich vorgegebene Tarifgefüge in der PKV mit Notlagentarif und Basistarif ist aus unserer Sicht durchaus prüfungswürdig. Zumindest für den Basistarif liegen uns ernst zu nehmende Indizien dafür vor, dass dessen Leistungsumfang in der Praxis deutlich unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Über Probleme wird hier insbesondere auch beim Zugang zur zahnmedizinischen Behandlung berichtet — ein Befund, der sich mit den von Ihnen zitierten Einschätzungen der Zahnärzteschaft deckt.
Wir nehmen solche kritischen Berichte sehr ernst und werden ihnen auch in Zukunft nachgehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB

