Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Roland W. • 17.02.2023
Antwort von Hanna Naber SPD • 17.03.2023 Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.
Frage von Volker L. • 17.02.2023
Antwort von Jan Schröder SPD • 17.02.2023 zunächst möchte ich festhalten, dass die Ausweitung der Landtagsvizepräsidentinnen und Landtagsvizepräsidenten auf 5 Personen keine „Aktion der neuen Landesregierung“ war, sondern ein politischer Beschluss aller demokratischer Parteien im Niedersächsischen Landtag. Auch ist es nicht richtig, dass die Landtagsverwaltung entsprechende Auskünfte verweigert hat. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Frage von Werner B. • 17.02.2023
Antwort von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD • 17.01.2024 Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.
Frage von Werner B. • 17.02.2023
Antwort von Christian Baldauf CDU • 20.02.2023 die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
Frage von Norbert R. • 17.02.2023
Antwort von Ria Schröder FDP • 15.03.2023 Gleichwohl halte ich mit Blick auf vergangene Landtagswahlen eher landesspezifische Themen für ausschlaggebend.
Frage von Herbert K. • 17.02.2023
Antwort von Marcus Bühl AfD • 18.02.2023 Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.