
Es ist vorgesehen, die Wirksamkeit des Gesetzes alle vier Jahre überprüfen zu lassen und zudem einen Verwaltungsrat unter Einbeziehung der Kammern einzurichten.
Es ist vorgesehen, die Wirksamkeit des Gesetzes alle vier Jahre überprüfen zu lassen und zudem einen Verwaltungsrat unter Einbeziehung der Kammern einzurichten.
Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist keine Parallelstruktur, sondern eine Ergänzung da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Der Ausbildungsfonds setzt Anreize, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Er hilft Unternehmen aber auch im Wettbewerb um Ausbildungswillige.
Opposition und Regierung ringen heftig um den Entwurf des Gesetzes zur Ausbildungsumlage. Selbstverständlich stehen sie dabei auch in Kontakt mit den Verbänden.
Kleinstunternehmen (darunter auch viele Gastrobetriebe) fallen unter eine Bagatellgrenze und müssen gar keine Ausbildungsunterstützungsabgabe zahlen.
Für die notwendige enge Verknüpfung der drei Handlungsfelder kann der Ausbildungsunterstützungsfonds ein hilfreiches Instrument werden. Am bedeutendsten ist aus unserer Sicht allerdings ein Bündnis für mehr Ausbildung.