§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
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in der Tat sollte es Verbrauchern möglich sein, den aktuellen Stromverbrauch von Geräten zu ermitteln, und auch Maschinenlesbarkeit ist sinnvoll.
Dass die AfD eine in großen Teilen staats- und demokratiefeindliche Gruppierung ist, steht für mich außer Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Verbotsverfahren, das wahrscheinlich sehr lange dauern würde, der AfD zunächst einmal mehr nutzen könnte.
In unsicheren Zeiten gilt es, Vertrauen und Sicherheit für Neubau und Modernisierung zu schaffen und Familien so ein sicheres, gutes und vor allem bezahlbares Zuhause zu bieten.
Dabei steht für mich der Bürger mit seinen Anliegen stets im Mittelpunkt.
Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.