Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Es sind, wenn hinsichtlich der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen bzw. für besonders belastende Tätigkeiten gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen
Antwort 06.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Es gibt nur einen, der dafür verantwortlich wäre und der heißt Wladimir Putin.
Antwort 18.06.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir müssen die ukrainische Armee in die Lage versetzen, die russischen Streitkräfte aufzuhalten, um eine Ausweitung des Krieges zu verhindern.
Antwort 03.06.2024 von Dennis Thering CDU
Als CDU kämpfen wir auch weiterhin für ein Drittliga-taugliches Stadion.
Antwort 02.06.2024 von Cornelia Keisel Tierschutz hier!
Als Ehrenamtliche Tierschützerin kann ich Ihre spezielle Frage erst nach meiner Wahl und entsprechender Einarbeitung in die Details beantworten.