
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/18352) auf die entsprechende Große Anfrage unerer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie ebenso wie den diesbezüglichen Antrag der AfD-Fraktion unter den folgenden Links:
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/18352) auf die entsprechende Große Anfrage unerer AfD-Bundestagsfraktion finden Sie ebenso wie den diesbezüglichen Antrag der AfD-Fraktion unter den folgenden Links:
Insofern gab es da im Vorfeld nichts zu prüfen.
Wir diskutieren das Thema laufend in der Bundesregierung weiter, nachdem wir im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zunächst keine Einigung dazu erzielen konnten
eine pauschale Obergrenze für Zucker in Lebensmittel einzuführen, halte ich nicht für zielführend.
Wie bereits beantwortet, stehe ich voll und ganz hinter den Quotenregelungen meiner Partei, da sie eine notwendige Maßnahme für mehr Geschlechtergerechtigkeit sind
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.