Im Gegensatz zu anderen Innenpolitikerinnen und Innenpolitikern meiner Fraktion habe ich keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich des vorliegenden Entwurfs zum CanG
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der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
ich befürworte ein Verbotsverfahren und tue was ich kann. Alles weitere werde ich in meinem Newsletter veröffentlichen.
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Als Ampel-Koalition setzen wir uns aber auch unabhängig davon für Verbesserungen in der Psychotherapie ein. Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer achten Stellungnahme vom 29.09.2023 Empfehlungen für eine Reform der stationären Psychiatrie, Psychosomatik und Kinderund Jugendpsychiatrie ausgesprochen.
Die Abgabe von Alkohol ab 14 Jahren ist ein Anachronismus in der deutschen Gesetzgebung. Deshalb stehe ich Änderungen im JuSchG grundsätzlich sehr positiv gegenüber.
Ein Verbotsverfahren sollte meiner Meinung nach nur dann angestrebt werden, wenn es eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.