Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.
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Eine Vereinfachung, für die ich offen wäre, läge in der Verantwortlichkeit des Bundesfinanzministeriums.
Es ist ungerecht, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Jede Arbeit hat ihren Wert und sollte entsprechend entlohnt werden.
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.
Eine Entlohnung von Werkstattbeschäftigten nach Mindestlohn sehen wir als eine große Hürde für einen Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und lehnen diesen Ansatz daher ab.
Was die zukünftigen Entgelte für Werkstattbeschäftigte und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft, so haben wir im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart: