Antwort 27.03.2024 von Stephan Brandner AfD
Ich äußere mich nicht zu Aussagen meiner Kollegen
Ich äußere mich nicht zu Aussagen meiner Kollegen
Ich habe lediglich auf die Diskrepanz zw. Bund u. Ländern im Kontext der Umsetzung des BVerfG-Urteils hingewiesen. Die Länder haben reagiert, der Bund nicht.
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Zurzeit deutet nichts darauf hin, dass Putin bereit ist, von sich aus, die Gewalt zu stoppen, geschweige denn zu Gesprächen. Trotzdem sollten wir nicht in dem Versuch nachlassen, ihn dazu zu bewegen.
Gerichtliche Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden
Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.