Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
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das ist sicher eine anzeigepflichtige Tätigkeit, die ich natürlich auch entsprechend beim Bundestag angezeigt habe
Klimaschutz ist als Umweltschutz bereits im GG verankert. Darüber hinaus sollte das Konnexitätsprinzip der sächsischen Verfassung auch auf Bundesebene gelten.
Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass Klimaschutz mehr als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird und auch nachhaltig betrieben wird.
Auch beim ÖPNV finanziert der Bund - anders als im Grundgesetz vorgesehen - mittlerweile einen Großteil der Kosten. Ich halte es daher für nicht sonderlich zielführend, Klimaschutz zusätzlich als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufzunehmen.
Den Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, halte ich grundsätzlich für eine gute Idee, aber für schwer umsetzbar, weil andere Interessengruppen, Ähnliches mit gleichem Recht fordern