Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
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Anders als der Hamburger Senat bin ich der Auffassung, dass die Bürgerschaft einem Wechsel des/der Investor*in zustimmen muss.
Eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft ist im aktuellen Verfahren daher nicht notwendig und vorgesehen.
in der Tat war es im Gesetzentwurf ursprünglich so vorgesehen, dass der zu zahlende hälftige Anteil der Kostenträger an der Finanzierung des 50 Milliarden Euro starken Transformationsfonds allein von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden sollte.
Die kommende Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Beteiligung der PKV vorlegen, wenn sich diese nicht freiwillig beteiligt.
Eine Beteiligung der PKV an den Kosten des Transformationsfonds ist sachlich geboten und darüber hinaus ist es gerecht, diese Last nicht nur den gesetzlich Versicherten aufzubürden. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass die PKV bis Ende September 2025 ihre freiwillige Beteiligung erklären kann. Wenn sie das nicht tut, wird es eine gesetzliche Regelung geben.