Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
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Aus meiner Sicht ist Verbraucherinnen und Verbrauchern vollkommen klar, dass ein als „vegan“ oder „vegetarisch“ gekennzeichnetes Produkt nicht aus Fleisch besteht.
Ich begrüße sehr, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereits eindeutig klargestellt hat, dass die Bundesregierung dem Vorschlag zur sogenannten Chatkontrolle nicht zustimmen wird.
Wichtig ist dabei: Auch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner bleibt die Rente selbst ganz normal steuerpflichtig – hier gibt es keine Unterschiede.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Pflegekinder, die oft schon mit besonderen sozialen und familiären Herausforderungen konfrontiert sind, steuerlich schlechter gestellt werden.
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu dem Thema Nutzhanf und dem von Ihnen genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen