Da haben Sie mich womöglich falsch verstanden. Ich habe keinerlei Prognose abgegeben. Ich habe lediglich betont, dass es eine solche Entlastungswirkung geben würde, wenn eine Million Bürgergeldempfänger in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln würden. Diese Zahlen wurden kürzlich auch von der Bundesarbeitsministerin wiederholt, die sich jedoch auf eine Vermittlungsgröße von 100.000 Personen bezog.
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Es ist jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht entscheidend, dass eine Neuauszählung nicht politisch entschieden wird, sondern auf der Grundlage von rechtlichen Prüfungen und klaren Belegen erfolgt.
Das Wahlprüfungsverfahren im Deutschen Bundes ist zeitnah abzuschließen. Um sicherzustellen, dass die Prüfung rechtssicher und korrekt abläuft und die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze gewahrt werden, ist es notwendig, dass die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden, auch wenn diese Zeit in Anspruch nehmen.
Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen
Dass die Aktivrente nicht auch für Beamte gelten soll, die über die Regelaltersgrenze im Beamtenverhältnis weiterarbeiten, hat vor allem systemische Gründe. Beamte sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und haben keine voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die Grundvoraussetzung der Aktivrente ist. Beamte erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird.