Ich plädiere darauf, dieses wichtige Thema in der nächsten Legislaturperiode noch einmal aufzugreifen und dann mit der nötigen Sorgfalt zu diskutieren und zu entscheiden
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Ich bin der Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden sollten.
Die Regelung von §218 ist eine sensible Gewissensfrage, die ich nicht zum Wahlkampfthema mache
Versorgungslücken schließen, Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integrieren, Kosten übernehmen. Reform §218 StGB über Gewissensentscheidung im Bundestag.
Bereits in der Vergangenheit habe ich mich klar für die Abschaffung des § 218 StGB ausgesprochen, da ich der Überzeugung bin, dass Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden sollten.
Eine Reform des Abtreibungsrechts sollte zügig nach der Bundestagswahl erfolgen. Diese komplexe Debatte gehört aber nicht in die Wahlkampfzeit.